Thomas Ferguson & Company Limited
Richtlinie für ethischen Handel bei ausgelagerten Produkten
Unser Bekenntnis: Bei Thomas Ferguson & Company Limited sind wir überzeugt, dass Unternehmen von Menschen für Menschen getragen werden. Um unseren Kundinnen und Kunden den bestmöglichen Gegenwert zu bieten, lagern wir Teile unserer Abläufe aus, verfolgen dabei jedoch einen äußerst verantwortungsvollen Ansatz in unserer Lieferkette. Wir verpflichten uns, die Menschenrechte zu schützen, das Wohlergehen aller Beschäftigten sicherzustellen und höchste ethische Standards zu wahren. So wie wir unsere eigenen Mitarbeitenden unterstützen, erwarten wir dies auch von unseren Lieferanten. Ethische Praktiken unterhalb unseres Anspruchs wirken sich nachteilig auf unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Kundinnen und Kunden aus.
1. Geltungsbereich und Einhaltung
Thomas Ferguson & Company Limited verlangt von allen Geschäftspartnern – einschließlich Herstellern, Auftragnehmern, Subunternehmern und Lieferanten, die an der Herstellung und Veredelung unserer Produkte beteiligt sind –, unsere ethischen Anliegen zu teilen und diese Standards einzuhalten.
- Verbindliche Vereinbarung: Alle wesentlichen Lieferanten müssen diese Bedingungen vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit uns formal unterzeichnen und sich dazu verpflichten.
- Vorrang gesetzlicher Regelungen: Wenn lokale Gesetze und diese Richtlinie denselben Sachverhalt regeln, müssen Lieferanten den Standard anwenden, der den größtmöglichen Schutz für die Beschäftigten bietet.
2. Zentrale ethische Standards
2.1 Beschäftigung erfolgt freiwillig (Nulltoleranz gegenüber moderner Sklaverei)
- Wir verfolgen eine Nulltoleranzpolitik gegenüber moderner Sklaverei, Menschenhandel sowie Zwangs-, Schuldknechtschafts- oder Pflichtarbeit.
- Von Beschäftigten darf nicht verlangt werden, „Kautionen“ zu hinterlegen oder ihre Ausweispapiere beim Arbeitgeber zu verwahren; zudem müssen sie ihren Arbeitgeber nach angemessener Kündigungsfrist frei verlassen können.
2.2 Beseitigung von Kinderarbeit
- Wir untersagen den Einsatz von Kinderarbeit strikt.
- Niemand darf unter 15 Jahren (oder 14 Jahren, sofern dies nach lokalem Recht im Rahmen von ILO-Ausnahmen zulässig ist), unter dem lokalen gesetzlichen Mindestarbeitsalter oder unter dem Alter für den Abschluss der Schulpflicht beschäftigt werden – maßgeblich ist jeweils die höchste Altersgrenze.
- Ausnahmen sind nur für legitime, gesetzeskonforme Ausbildungs- oder Praktikumsprogramme zulässig, die den Schulbesuch des Kindes oder seine körperliche/moralische Entwicklung nicht beeinträchtigen.
2.3 Sichere und hygienische Arbeitsbedingungen
- Lieferanten müssen ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeitsumfeld bereitstellen, das allen lokalen Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorschriften entspricht.
- Es sind angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern, die aus der Arbeit entstehen, mit ihr verbunden sind oder während der Arbeit auftreten.
- Sofern Unterkünfte und Wohneinrichtungen bereitgestellt werden, müssen diese sauber und sicher sein und die grundlegenden Bedürfnisse der Beschäftigten vollständig im Einklang mit lokalen Gesetzen erfüllen.
2.4 Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
- Wir stellen nach Fähigkeit und Leistung ein und entlohnen entsprechend.
- Lieferanten dürfen bei Einstellung, Vergütung, Zugang zu Schulungen, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ruhestand nicht aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Nationalität, Herkunft, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, Familienstand oder Schwangerschaft/Mutterschaft diskriminieren.
2.5 Faire Löhne und Zusatzleistungen
- Löhne und Zusatzleistungen für eine reguläre Arbeitswoche müssen mindestens den nationalen gesetzlichen Standards oder den branchenüblichen Referenzstandards entsprechen – je nachdem, welcher Standard höher ist.
- Unabhängig davon sollten Löhne stets ausreichen, um grundlegende Bedürfnisse zu decken und einen gewissen frei verfügbaren Betrag zu ermöglichen (Prinzip des „existenzsichernden Lohns“). Allen Beschäftigten sind schriftliche und verständliche Informationen über ihre Beschäftigungsbedingungen und Löhne bereitzustellen.
2.6 Angemessene Arbeitszeiten
- Arbeitszeiten müssen nationalen Gesetzen, Tarifvereinbarungen und internationalen Standards entsprechen.
- Reguläre Arbeitszeiten (ohne Überstunden) sind vertraglich festzulegen und dürfen 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
- Die Gesamtarbeitszeit innerhalb eines beliebigen Sieben-Tage-Zeitraums darf 60 Stunden nicht überschreiten, außer unter wirklich außergewöhnlichen Umständen. Sämtliche Überstunden müssen freiwillig sein, verantwortungsvoll eingesetzt werden und mit einem Zuschlag vergütet werden.
2.7 Menschliche Behandlung und faire Disziplinarmaßnahmen
-
Körperliche Misshandlung oder Bestrafung, die Androhung körperlicher Gewalt, sexuelle oder sonstige Belästigung, verbale Beschimpfungen oder andere Formen der Einschüchterung sind strikt untersagt.
2.8 Vereinigungsfreiheit und kollektive Verhandlungen
- Beschäftigte haben ohne Unterschied das Recht, Gewerkschaften ihrer Wahl beizutreten oder zu gründen und kollektiv zu verhandeln.
- Lieferanten müssen den Aktivitäten von Gewerkschaften offen gegenüberstehen.
- Ist das Recht auf Vereinigungsfreiheit und kollektive Verhandlungen nach lokalem Recht eingeschränkt, muss der Arbeitgeber die Entwicklung paralleler Möglichkeiten für unabhängige und freie Organisation und Verhandlungen ermöglichen und darf sie nicht behindern.
2.9 Geschäftliche Integrität und Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften
- Lieferanten dürfen keine täuschenden Praktiken anwenden oder das Ursprungsland von Produkten vorsätzlich falsch darstellen, um Kontingente, Einfuhrbeschränkungen oder Abgaben auf von Thomas Ferguson & Company Limited gekaufte Waren zu umgehen.
- Alle Geschäfte sind ethisch zu führen – mit Nulltoleranz gegenüber Bestechung oder Korruption.